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Kapitalbezug

Eine Rente kann durch eine Kapitalabfindung abgelöst werden. Ein Versicherter kann sich maximal 100% seiner Altersleistung als Kapitalabfindung auszahlen lassen. Ein Kapitalbezug muss mindestens drei Monate vor Entstehung des Anspruchs schriftlich der Geschäftsführung der Ituma Personalvorsorgestiftung bekannt gegeben werden.

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