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Eintritt

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, bei jedem Eintritt eines neuen Mitarbeitenden zu prüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen für die Aufnahme erfüllt sind. Nach Eingang der Anmeldung eines neuen Mitarbeiters erhält die zu versichernde Person eine schriftliche Aufnahmebestätigung, einen Versicherungsausweis und wo noch nicht erfolgt, ein Reglement.

Unter dem folgenden Link finden Sie das Personalstammblatt der Ituma Personalvorsorgestiftung:

Personalstammblatt

Wahl des Vorsorgeplans bei Eintritt in die Personalvorsorgestiftung

Für die Übertragung des Freizügigkeitsguthabens Ihres neuen Mitarbeitenden an die Ituma Personalvorsorgestiftung bitten wir um Weitergabe des folgenden Formulars:

Formular: Übertragung von Freizügigkeitsguthaben bei Eintritt

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