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Anschlussvertrag & Mitsprache

Angeschlossene Arbeitgeber haben sich mittels Vertrag der Stiftung mit Zweck der Durchführung der beruflichen Vorsorge gebunden.

Die Verwirklichung des paritätischen Mitverwaltungsrechts der Arbeitnehmer/-innen wird über das Wahlreglement sichergestellt.

 

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