Zurück zu Versicherte

Eintritt

Der Eintritt in die Pensionskasse erfolgt mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, frühestens aber am 1. Januar nach Vollendung des 17. Lebensjahres. Ab diesem Alter sind gemäss Gesetz nur die Risiken Tod und Invalidität versichert.

Die Altersversicherung beginnt am 1. Januar nach Vollendung des 24. Lebensjahres.

Weitere Aufnahmekriterien sind:

  • Ein Jahreslohn, der den Mindestlohn gemäss BVG übersteigt

 Nicht in die Kasse aufgenommen werden:

  • Nebenberuflich Tätige, die bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert sind
  • Versicherte, die im Sinne der IV zu mindestens 70% invalid sind
  • Versicherte, deren Arbeitsverhältnis auf längstens drei Monate abgeschlossen worden ist.

 

Bei Eintritt hat der Versicherte alle Freizügigkeitsleistungen aus anderen Vorsorgeeinrichtungen oder aus Freizügigkeitseinrichtungen in die Ituma Personalvorsorgestiftung einzubringen.

Formular: Übertragung von Freizügigkeitsguthaben bei Eintritt


Die Eintritts-Meldung an die Ituma Personalvorsorgestiftung erfolgt durch den Arbeitgeber
.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://ituma-personalvorsorgestiftung.ch/versicherte/eintritt/