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Beiträge

Mit ihren Beiträgen bauen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam das individuelle Sparguthaben auf. Das während der Erwerbszeit angesparte Kapital wird, samt Zins und freiwilligen Einlagen, zur Finanzierung der Altersleistungen jedes Versicherten verwendet.

Die Höhe der Beiträge hängt vom erreichten Alter des Versicherten ab und bestehen aus Sparbeiträgen für die Altersvorsorge sowie Risikobeiträgen für die Invaliditäts- und Todesfallversicherung.

Beiträge nach Alter (in % des versicherten Lohnes)

Alter Arbeitnehmer
Standardplan
Arbeitnehmer Vorsorgeplan Plan Plus Arbeitnehmer Risikobeitrag Arbeitgeber Risikobeitrag  Arbeitgeber
18 – 24 1,2% 1,7 %
25 – 31 6,5% 8,2% 1,2% 10,5% 1,7%
32 – 41 8,5% 10,7% 1,2% 13,0% 1,7%
42 – 51 9,0% 11,6% 1,2% 16,5% 1,7%
52 – 65 10,0% 13,0% 1,2% 20,0% 1,7%
65 –  9,5% 9,5%


Vorsorgeplan Plan Plus

Durch die höhere Beitragsleistung der versicherten Person im Vorsorgeplan Plan Plus erhöhen sich die Altersgutschriften und die maximal mögliche freiwillige Nachzahlung. Dieser Vorsorgeplan kann ab Alter 25, längstens aber bis zum Rentenalter, jedes Jahr neu gewählt werden.

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