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Partnerrente

Der überlebende Partner, welcher mit einem verstorbenen Versicherten eine Lebensgemeinschaft geführt hat, hat unser gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Partnerrente.

Unter anderem muss zu Lebzeiten der beiden Partner eine gegenseitige Unterstützung mittels einem Unterstützungsvertrag der Ituma Personalvorsorgestiftung schriftlich angezeigt sein.

Formular Unterstützungsvertrag

Die Rente an den überlebenden Partner beträgt 66 2/3 Prozent der zur Zeit des Todes versicherten Invalidenrente.

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