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Unbezahlter Urlaub

Bei bestehendem Arbeitsverhältnis entfällt die Versicherungspflicht, z.B. während eines unbezahlten Urlaubs. Der Versicherte kann die Versicherung freiwillig längstens während zwei Jahren weiterführen. Der Versicherte hat die Möglichkeit nur die Risikoversicherung weiterzuführen. Dazu zahlt er 2,9% der beitragspflichtigen Besoldung. Oder er führt die ganze Versicherung weiter. In diesem Fall zahlt er neben den erwähnten 2,9% noch die Höhe der jeweiligen Altersgutschrift.

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