Zurück zu Arbeitgeber

Austritt

Austritte von Arbeitnehmenden sind spätestens beim Austrittsdatum der Ituma zu melden. Dazu kann das Formular „Austrittsmeldung“ benutzt werden.

Die ausgetretenen Personen erhalten von der Kasse den Austrittsbrief mit der Austrittsabrechnung und der Aufforderung um Bekanntgabe der neuen Pensionskasse.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://ituma-personalvorsorgestiftung.ch/arbeitgeber/austritt/