Anspruch auf Invalidenleistungen haben Versicherte, denen eine Invalidenrente der IV zugesprochen wird, die bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bei der Ituma Personalvorsorgestiftung versichert waren und die im Sinne der IV zu mindestens 40 Prozent invalid sind.
Die Invalidenrente wird aufgrund des massgebenden Altersguthabens mit einem Umwandlungssatz von 4,75% (ab 01.01.2018) berechnet. Das massgebende Altersguthaben besteht aus dem Altersguthaben, das der Versicherte bis zum Entstehen des Anspruchs auf eine Invalidenrente erworben hat und der Summe der bis zum Rentenalter fehlenden Altersgutschriften des Standardplans sowie Zinsen auf diesen Beträgen.