Die Höhe der jährlichen Altersrente ergibt sich aus dem beim Altersrücktritt erworbenen Altersguthaben. Das Altersguthaben wird mit Altersgutschriften und Zinsen sparkassenmässig angesammelt.
Das Altersguthaben wird im Zeitpunkt des Altersrücktritts mit einem Umwandlungssatz in eine lebenslängliche Altersrente umgerechnet. Die Höhe des Umwandlungssatzes ist von gewählten Rücktrittsalter abhängig.
Rücktrittsalter | Umwandlungssatz | |
ab 01.01.2018 | bis 31.12.2017 | |
60 | 4,15% | 4,85% |
61 | 4,27% | 5,00% |
62 | 4,39% | 5,15% |
63 | 4,51% | 5,30% |
64 | 4,63% | 5,45% |
65 | 4,75% | 5,60% |