Bei einem Austritt aus der Ituma Personalvorsorgestiftung hat die versicherte Person Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung. Die Freizügigkeitsleistung entspricht dem Altersguthaben beim Austritt. Dieses setzt sich zusammen aus den Freizügigkeitsleistungen früherer Vorsorgeeinrichtungen, den Altersgutschriften sowie den Zinsen. Allfällige Vorbezüge (Vorbezug für Wohneigentum, Scheidung) werden von der berechneten Freizügigkeitsleistung abgezogen.
Freizügigkeitsleistungen
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