Der Stellenwechsel oder Austritt führt in der Regel zu einem Übertritt von der Ituma Personalvorsorgestiftung in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Auf das Datum des Austrittes berechnet die Ituma Personalvorsorgestiftung das angesparte Altersguthaben (Freizügigkeitsleistung). Nach Gesetz muss dieses Kapital an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers überwiesen werden. Dazu benötigen wir einen Einzahlungsschein der neuen Kasse. Ist der neue Arbeitgeber noch nicht bekannt, kann das Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden. In diesem Fall benötigen wir die Unterlagen der Kontoeröffnung.
Stellenwechsel / Austritt
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