Im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber kann eine versicherte Person über das Rentenalter hinaus, längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, erwerbstätig bleiben. Der Jahresverdienst muss den Mindestlohn gemäss BVG übersteigen und es sind weiterhin Beiträge an die Ituma zu entrichten.
Erwerbstätigkeit über das Rentenalter hinaus
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